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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Maxpert GmbH, November 2021

1. Geltungsbereich

Alle Lieferungen (Kaufverträge) und Leistungen (Werk, Dienst- und Schulungsleistungen) der Maxpert GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit keine schriftliche Individualabrede getroffen worden ist. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht jeweils nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind. Anderslautende allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen von Maxpert-Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Maxpert schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen des Kunden.

2. Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote der Maxpert sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Maxpert, spätestens jedoch durch Lieferung an den Kunden (Kaufvertrag) oder Aufnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen (Werk-, Dienst- und Schulungsleistungen) zustande. Mündliche Zusagen, Nebenabreden sowie anders lautende Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig, ob diese mündlich oder per Internet (E-Mail) erfolgt sind, bedürfen zu deren Verbindlichkeit stets der schriftlichen Bestätigung der Maxpert.

3. Rücktritt vom Vertrag

Maxpert ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bei nicht zu vertretender Unmöglichkeit, höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen etc., vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, bei falschen Angaben des Auftragsgebers zur Kreditwürdigkeit oder bei objektiv fehlender Kreditwürdigkeit, bei unvorhersehbaren oder erforderlichen und nicht zumutbaren Aufwendungen, sowie bei nicht zu überwindenden Hindernissen. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag seitens Maxpert aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder widerruft der Kunde den erteilten Auftrag, so kann Maxpert Aufwendungsersatz verlangen; im Falle der vorzeitigen Kündigung eines Werkvertrages gilt insbesondere § 649 BGB.

4. Preise und Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung

Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, sind Zahlungen sofort ohne jeden Abzug nach Rechnungseingang fällig. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die sich aus der Auftragsbestätigung der Maxpert ergebenden Preise verstehen sich ab Maxpert Firmensitz Frankfurt/Main. Ist in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung kein Preis bestimmt, gelten die zum Vertragsschluss gültigen Maxpert-Listenpreise. Andere gesetzliche Abgaben im Lieferland, sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschale werden dem Kunden entsprechend der jeweiligen Maxpert-Auftragsbestätigung berechnet. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Maxpert ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu. Maxpert bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens vorbehalten. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen von Maxpert aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur gegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung oder jede einzelne Leistungsvereinbarung als gesondertes Vertragsverhältnis.

5. Haftungsbeschränkung

Maxpert haftet unbeschränkt für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Sachen zwingend gehaftet wird: Maxpert haftet darüber hinaus unbeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Hinsichtlich Schäden, die durch Maxpert leicht fahrlässig verursacht wurden, gilt: Bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Maxpert auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt Maxpert bei Vertragsabschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte. Die Haftung für Vermögensschäden, z.B. Produktionsausfall und entgangener Gewinn, ist durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe der Vergütung und der Schadenshöhe, begrenzt. Ist die Haftung von Maxpert ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von Maxpert zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von Maxpert Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. Maxpert teilt die entsprechende Deckungssumme dem Kunden auf Anfrage im Einzelfall mit.
Bei Veranstaltungen in Räumen und auf Grundstücken Dritter haftet Maxpert gegenüber den Teilnehmern nicht bei Unfällen und Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums. Entsprechendes gilt bei Veranstaltungsdurchführung in den Räumen von Maxpert, es sei denn, der Schaden wurde von Maxpert oder seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

6. Subunternehmer

Maxpert ist berechtigt, vertragliche Pflichten auch teilweise durch Dritte als Erfüllungsgehilfe erbringen zu lassen.

7. Beratungsdienstleistungen

Maxpert wird Beratungsdienstleistungen im Rahmen der schriftlich vereinbarten Zeiträume durch qualifizierte Mitarbeiter erbringen. Soweit die Beratungsdienstleistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein Maxpert ihren Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Auswahl der Mitarbeiter, die die Beratung erbringen, bleibt Maxpert vorbehalten. Ebenso behält sich Maxpert die Möglichkeit vor, jederzeit einen Mitarbeiter durch einen anderen Mitarbeiter mit der notwendigen Qualifikation zu ersetzen.

7.1 Mitwirkungspflichten

Der Kunde unterstützt Maxpert bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden Beratungsleistungen. Dabei schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Beratung erforderlich sind. Insbesondere wird der Kunde:

  • soweit erforderlich, Arbeitsräume für die Mitarbeiter von Maxpert einschließlich der zur Vertragserfüllung erforderlichen Arbeitsmittel je nach Bedarf und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen,
  • einen Ansprechpartner benennen, der den Mitarbeitern von Maxpert für Informationen und Fragen etc., während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; dieser Ansprechpartner ist auch ermächtigt, Erklärungen mit Wirkung für den Kunden abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind,
  • Maxpert alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Unterlässt bzw. verzögert der Kunde eine ihm hiernach oder aufgrund gesonderter Vereinbarung obliegende Mitwirkung, so kann Maxpert für die infolgedessen nicht geleistete Beratung die vereinbarte Vergütung gleichwohl verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Entschließt sich Maxpert, die Beratungsleistungen dennoch zu erbringen, so erfolgt dies nur nach angemessener Anpassung des Zeitplanes.
7.2 Verzug

Kommt der Kunde mit der Annahme der Beratungsleistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht, ist Maxpert zum einen zur fristlosen Kündigung berechtigt. Zum anderen berührt dies nicht seine Verpflichtung, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Unberührt bleiben weiterhin die Ansprüche auf Ersatz etwaiger Mehraufwendungen. Können die Beratungsdienstleistungen aus Gründen, die Maxpert nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden, so wird der vereinbarte Beratungszeitraum trotzdem berechnet. Etwas anderes gilt, wenn der Kunde nachweisen kann, dass der betreffende Berater der Maxpert anderweitig eingesetzt worden ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Beratungsleistung rechtzeitig, d.h. spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin schriftlich storniert. Kommt Maxpert mit dem Abschluss der vereinbarten Beratungsleistungen in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer Maxpert gesetzten, angemessenen Nachfrist den betreffenden Auftrag zu kündigen. Eine weitergehende Haftung übernimmt Maxpert im Fall des Verzuges nicht, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

7.3. Abnahme von Werkleistungen

Werkleistungen der Maxpert hat der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch Maxpert schriftlich abzunehmen. Unterlässt der Kunde die schriftliche Abnahmeerklärung gegenüber Maxpert, gilt die Werkleistung als vertragsgemäß abgenommen. Ebenso gilt eine Werkleistung als vertragsgemäß abgenommen, wenn sie produktiv von Kunden genutzt wird. Die Abnahme der in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungen durch den Auftraggeber (AG) erfolgt unverzüglich nach einer entsprechenden Anzeige durch Maxpert, in der Regel am ersten Werktag nach Abschluss der Inbetriebnahme. Entspricht die Leistung von Maxpert den Vereinbarungen gem. Leistungsbeschreibung, erklärt der AG unverzüglich nach erfolgreicher Abnahmeprüfung schriftlich die Abnahme. Verweigert der AG die schriftliche Abnahmeerklärung gegenüber der Maxpert, gilt das Werk – auch Teilleistungen – mit der Inbetriebnahme durch den AG als vertragsgemäß abgenommen.
Werden Teilabnahmen vereinbart, sind diese nach Abschluss entsprechender Projektphasen zwischen AG und Maxpert durchzuführen. Der AG wird sofort nach erfolgreichem Abschluss der Abnahmeprüfung schriftlich die Abnahme erklären. Kann die Abnahme wegen Leistungen der Maxpert zweimal nicht erfolgen, kann der AG eine Verzugsentschädigung für die Zeit des Verzugs von 0,5 % pro vollendeter Woche, insgesamt jedoch höchstens 5% der Vergütung des in Verzug geratenen Leistungsteils verlangen. Gleichzeitig kann der AG nach Verstreichen einer der Maxpert gesetzten, angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Abnahme durch den AG bedeutet die Erbringung der von Maxpert geschuldeten Leistungen als im Wesentlichen vertragsgerecht. Der AG wird die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern. Mängel, die eine Abnahme nicht verhindern, sind während des Abnahmeprozesses auf dem von beiden Parteien zu unterzeichnenden Abnahmeprotokoll aufzunehmen und werden im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtung unverzüglich von Maxpert beseitigt.

7.4 Rechte an Arbeitsergebnissen

Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, räumt Maxpert dem Kunden an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Beratung erstellt werden, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein.

8. Schulungsleistungen

Die nachstehenden Schulungsbedingungen gelten für alle Schulungsleistungen und andere Veranstaltungen mit Schulungsinhalten. Die Leistungen von Maxpert werden im Rahmen standardisierter Schulungen als
a) Offene Schulung in Schulungszentren, oder in Hotels, oder als Online-Live Veranstaltung,
b) als Inhouse-Schulung in den Räumen des Auftraggebers oder als Online-Live Veranstaltung,
c) als E-Learning mit einem Lern Management System (LMS) vermittelt und erbracht.
d) Durchführung und Zugang zu Präsenz-Prüfungen, zu Online-Prüfungen oder durch einen Proctor begleitete Online Prüfungen.
e) Für das Registrieren und Anmelden für Online Examen werden Voucher ausgegeben, die in jedem Fall eine zeitliche beschränkte Gültigkeit haben. Die aktuellen Daten entnehmen Sie bitte bei den enstprechenden Trainings auf der Webseite unter https://www.maxpert.de/de/trainings/.
Diese Leistungen werden ausschließlich auf der Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt. Mit der Anmeldung zu einer Schulung werden diese Bedingungen anerkannt.

8.1 Geltungsbereich

Alle auf der Firmenwebseite veröffentlichten Angebote richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.

8.2 Zustandekommen des Schulungsvertrags

Die Anmeldung ist schriftlich oder online über die Homepage der Maxpert an das Education Center zu richten. Die Anmeldung wird für Maxpert mit Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich.

8.3 Schulungspreise

Der Schulungspreis versteht sich bei offenen Schulungen pro Person zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Eine zeitweise Teilnahme berechtigt nicht zur Minderung des Seminarpreises. Maxpert behält sich vor, Inhalte von Schulungen, Schulungsunterlagen, die Dauer von Schulungen, den Veranstaltungsort sowie die Preise zu ändern. Die nur zeitweise Teilnahme oder eine nicht vollständige Belegung eines Seminarteils berechtigt nicht zur Minderung des vereinbarten Preises. Inhouse-Schulungen werden einzelvertraglich mit dem Kunden vereinbart und unterliegen grundsätzlich den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit einzelvertraglich keine anderweitige Regelung getroffen wird. Zu den jeweils vereinbarten Preisen werden neben der gültigen Mehrwertsteuer zusätzlich Anfahrtszeiten, sowie Fahrt- und Hotelkosten berechnet.

8.4 Zahlungs- und Teilnahmebedingungen

Die Schulungsgebühren werden bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt und sind sofort fällig. Die fristgerechte Begleichung der Rechnung vor Schulungsbeginn ist Bedingung für die Teilnahme an der Schulung. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der angemeldete Teilnehmer von der Teilnahme an der Schulung ausgeschlossen werden. Ansprüche wegen dieses Ausschlusses stehen dem Kunden nicht zu.

8.5 E-Learning Schulung

Gegenstand der Leistung ist der Bezug elektronischer Schulungsunterlagen.

8.5.1 Zugang zum E-Learning Material

Nach der Buchung des Kurses erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung die Lizenz und die Zugangsdaten zum E-Learning Portal zur Nutzung der Kursmaterialien. Der Zugang zum E-Learning Portal ist, abhängig vom gewählten Produkt, zeitlich befristet.

8.5.2 Nutzungslizenz und Copyright

Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er es weder zulässt noch anderen erlaubt
a) allen Personen außer den genannten Lernenden, für die der Lizenznehmer eine Lizenz erworben hat, die Teilnahme an einem Kurs oder auf Kursunterlagen zuzugreifen;
b) die Kursmaterialien zu speichern, darauf zuzugreifen, sie zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, abgeleitete Werke zu erstellen, Unterlizenzen zu vergeben oder zu vertreiben oder in jede Art und Weise, die über diese festgelegten Beschränkungen hinausgeht oder diese verletzen, außer wie ausdrücklich hierin erlaubt;
c) die Kursmaterialien zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, zu übertragen, abzutreten oder Dritten zu gestatten, auf die Kursmaterialien zuzugreifen oder sie auf andere Weise zu nutzen als wie hierin festgelegt;
d) Urheberrechts-, Markenzeichen- oder andere Eigentumsrechtsvermerke in den Kursmaterialien zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken;
e) Kursmaterialien zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen oder ein anderes Warenzeichen oder Urheberrecht in oder auf die Kursmaterialien einzufügen;
f) tatsächlich oder scheinbar irgendwelche Zusicherungen, Gewährleistungen, Garantien, Entschädigungen oder andere Verpflichtungen abzugeben, im Namen von Maxpert bezüglich der Kursmaterialien oder irgendwelcher Ideen, Techniken oder Methoden von Maxpert.

8.6 Eingetragene Warenzeichen

Maxpert übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Schulungsprogramm aufgeführten Produkte, Methoden und sonstigen Namen frei von Rechten Dritter sind.

8.7 Stornierung einer E-Learning Schulung

Eine Stornierung einer E-Learning Schulung ist nach Zusendung der Nutzungsdaten ausgeschlossen.

8.8 Stornierung, Umbuchung bzw. Nichtteilnahme bei offenen Schulungen

Die schriftliche Stornierung der Teilnahme an einer Schulung bis 14 Tage vor Schulungsbeginn ist kostenfrei. Im Falle einer späteren Stornierung oder Umbuchung der Schulung werden 50% des Schulungspreises fällig. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Im Falle einer Nichtteilnahme ohne Absage wird der volle Schulungspreis fällig. Fällt durch die Stornierung die Voraussetzung für die unentgeltliche Überlassung von Produkten/Leistungen wie z.B. Literatur weg, werden diese dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt.

8.9 Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden bei Inhouse-Schulungen

Die Stornierung oder Umbuchung einer Inhouse-Schulung bis 4 Wochen vor Schulungsbeginn ist kostenfrei. Im Falle einer späteren Stornierung oder Umbuchung der Schulung werden 50% des Schulungspreises fällig.

8.10 Absage einer Schulung durch Maxpert

Maxpert behält sich vor, die Durchführung einer Schulung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Erkrankung des Trainers oder bei Eintritt von Ereignissen, die eine Erbringung der Leistung für Maxpert technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen, abzusagen. Bei Terminabsagen durch Maxpert erhält der Kunde ein Guthaben in Höhe der bereits bezahlten Schulungsgebühren. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere die Erstattung von Kosten aus Arbeitsausfall oder Reisekosten, bestehen gegenüber Maxpert nicht.

9. Gewährleistung

Soweit ein von Maxpert entwickeltes oder geliefertes Programm, Gerät, System oder eine Dienstleistung mit Fehlern behaftet ist und dies vom Kunden schriftlich angezeigt wird, wird Maxpert Fehler unverzüglich unentgeltlich beheben (Nachbesserung). Ist eine Fehlerbeseitigung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, wird Maxpert, soweit wirtschaftlich vertretbar, eine gleichwertige Alternative anbieten. Sollte Maxpert innerhalb zweier, vom Kunden schriftlich gesetzter, angemessener Nachfristen weder in der Lage sein, wesentliche Fehler zu beseitigen noch eine gleichwertige Alternative anzubieten, kann der Kunde die angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) erklären.
Die Gewährleistungszeit beginnt ab Abnahme und endet ein Jahr danach. Gewährleistungsrechte des Kunden entfallen, soweit Mängel auf Leistungen oder Bestandteile Dritter oder des Kunden selbst beruhen, die nicht von Maxpert geleistet oder geliefert worden sind. Dies beinhaltet insbesondere den Fall, dass der Kunde oder ein von ihm autorisierter Dritter an der Vertragsleistung von Maxpert eine Änderung, Ergänzung oder sonst wie geartete Leistung vornimmt bzw. erbringt.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

Die Vertragsparteien werden ihnen – im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene oder als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei – auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung streng vertraulich behandeln. Jede der beiden Parteien ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen der anderen Partei, die ihr im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zugänglich werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Darüber hinaus haben die Vertragsparteien auch die von ihnen erbrachten vertragsgegenständlichen Leistungen angemessen gegen eine nicht vertragsmäßige Nutzung zu sichern. Dies gilt auch für Arbeitsergebnisse. Jede Partei hat die hierzu erforderlichen Vorkehrungen in ihrer Betriebssphäre zu treffen, welche die Einhaltung dieser Verpflichtungen sicherstellen.

Die Erklärungen zum Datenschutz und zur Auftragsdatenverarbeitung entnehmen Sie bitte hier: https://www.maxpert.de/de/rechtliches/datenschutz/

Ausgenommen von der Geheimhaltungsverpflichtung ist die Tatsache, dass Maxpert für den Kunden tätig ist. Insoweit darf Maxpert auf die Geschäftsverbindung hinweisen bzw. den Kunden als Referenzkunden angeben.

11. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

Maxpert übernimmt keine Haftung für Vertragsgegenstände, die gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen, soweit diese nicht von Maxpert selbst erbracht bzw. geliefert werden. Der Kunde hat Maxpert über Ansprüche, die aus den oben genannten Gründen gegen ihn erhoben worden sind, unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

12. Sonstiges

Der Kunde ist nur dann berechtigt, seine Ansprüche aus einem Vertrag mit der Maxpert GmbH abzutreten, wenn Maxpert vorher der Abtretung schriftlich zugestimmt hat. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle Vorausgegangenen. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sofern der Kunde von Maxpert GmbH ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt hinsichtlich des Gerichtsstands für alle Streitigkeiten aus dem entsprechenden Vertrag die folgende Regelung: Gerichtsstand ist der Sitz der Maxpert GmbH. Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Maxpert GmbH, November 2021